Apotheker warnen vor dauerhafter Selbstmedikation
Schmerzmittel haben ihre Grenzen
Hannover – Medikamente sollten nie bedenkenlos eingenommen werden. Das gilt auch für frei verkäufliche Arzneien. Schmerzmittel in der Selbstmedikation dürfen ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht länger als drei oder vier Tage hintereinander eingenommen werden. Monatlich sollte die Dosis unter zehn Tabletten liegen.
Wer neben Schmerzmitteln noch weitere Medikamente einnimmt, sollte im Gespräch mit einem Apotheker gefährliche Wechselwirkungen ausschließen, warnt die Apothekerkammer Niedersachsen. Schmerzmittel, in höherer Dosis verabreicht, können die Wirkung von Blutdrucksenkern verringern. Auch die Schmerzempfindlichkeit kann bei regelmäßiger Einnahme sinken. Eine mögliche Folge sind schmerzmittelinduzierte Kopfschmerzen. In bestimmten Fällen verstärken Schmerzmittel die Wirkung anderer Arzneien so massiv, dass medizinische Notfälle ausgelöst werden. So werden Therapien, die die Blutgerinnung hemmen, ernsthaft gefährdet, nimmt der Patient gleichzeitig ein Medikament mit dem weit verbreiteten, schmerzstillenden Wirkstoff Acetylsalicylsäure, kurz ASS, ein.
Schmerzen zunächst mit gut verträglichen Medikamenten lindern
Erhöhte Vorsicht für Kinder Die Beratung durch einen erfahrenen Apotheker bei der Selbstmedikation ist stets empfehlenswert. Im höheren Maße gilt das vor allem für Kinder, Asthmatiker, Allergiker, chronisch Kranke, Schwangere, ältere Menschen, Nierenkranke und für Menschen, die mehrere Medikamente einnehmen müssen. Apotheker sind darin geschult, die Wirkung unterschiedlicher Schmerzmittel einzuordnen, eine passgenaue Medikation sicherzustellen und die Betroffenen umfassend zu beraten.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören über 7.800 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.
Apothekerkammer Niedersachsen
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